Eine Übersichtskarte der Umweltzone Frankfurt finden sie hier.
Größe der Umweltzone: 110 km²
Bewohner der Umweltzone: keine Angaben
Start der Umweltzone: 01.10.2008:
Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette
2. Stufe der Umweltzone: 01.01.2010:
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette
3. Stufe der Umweltzone: 01.01.2012:
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette
Zum Start innerhalb der Umweltzone zugelassene Fahrzeuge: keine Angaben
davon ohne Plakette: ca. 16.000 Kfz
Neben den gesetzlichen, bundesweit gültigen Ausnahmegenehmigungen gelten für Frankfurt folgende Regelungen:
Welche Ausnahmen im Einzelfall?
Unter bestimmten Umständen können kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt in die Umweltzone erteilt werden. Dabei gilt der Grundsatz 'Nachrüstung vor Ausnahme'. Die Voraussetzungen sind: dass das Fahrzeug technisch nicht nachrüstbar ist und/oder dem Fahrzeughalter der Kauf eines anderen, schadstoffärmeren Fahrzeugs wirtschaftlich nicht zuzumuten ist.
Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Nichtzumutbarkeit werden die Pfändungsfreigrenzen aus dem Vollstreckungsrecht der Zivilprozessordnung (ZPO) angewendet, die anerkannte Einkommensgrenzen darstellen, mit denen ein Lebensunterhalt für eine Person nebst unterhaltspflichtigen Personen (inklusive Miete und allen anderen Kosten) bestritten werden kann.
Bei Annahme eines pfändbaren Betrages von 100 € als Grenze würden nach der Pfändungstabelle vom 01.07.2005 die Grenzeinkommen für die Zumutbarkeit einer Fahrzeugersatzbeschaffung bei folgenden Beträgen liegen:
Für welche Fahrten kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden?
Die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen ist möglich für:
Wie und wo wird der Antrag gestellt?
Einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung können Sie formlos schriftlich beim Straßenverkehrsamt (36.33), Mainzer Landstraße 323, 60326 Frankfurt, Telefon 069 / 212 40582, E-Mail: ausnahmen.stvo@stadt-frankfurt.de einreichen.
Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden?
Kopie des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung I, Herstellerbescheinigung, dass das Fahrzeug technisch nicht nachrüstbar ist und Einkommensnachweis bzw. Bescheinigung eines Steuerberaters, dass der Kauf eines anderen Fahrzeugs wirtschaftlich nicht zuzumuten ist.
Wie viel kostet eine Ausnahmegenehmigung?
Die Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig (Rechtsgrundlage Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlicher Raum und Verbraucherschutz)
20€ Genehmigung bis 1 Monat Laufzeit
50 € Genehmigung 6 Monate Laufzeit
100€ Genehmigung 12 Monate Laufzeit (maximale Laufzeit)
Die Genehmigung ist auch über den 31.01.2009 beantragbar.
Keine Ausnahmegenehmigungen gibt es für Fahrten von Fahrzeugen dienach dem 01.10.2008 zugelassen worden sind.
Ausnahmegenehmigungen
Straßenverkehrsamt
7. Stock
Mainzer Landstraße 323-329
60326 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 212 40582 (Hotline)
Telefax: +49 (0)69 212 71394
E-Mail: ausnahmen.stvo@stadt-frankfurt.de
Die Stadt Frankfurt veröffentlicht hier interessante Info`s zur Frankfurter Umweltzone
Die Stadt Frankfurt am Main - Der Magistrat- Umweltamt 79.02 Bereich Umweltkommunikation meldet im April 2008: Umweltzone ab 01.10.2008
In Frankfurt am Main soll ab 1. Oktober 2008 eine Umweltzone zur Verringerung der Partikelimmissionen (Feinstaub) eingerichtet werden, um die Grenzwerte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einzuhalten.
Die Umweltzone wird die Fläche innerhalb des "Autobahnrings" umfassen. Im Westen wird sie begrenzt durch die A5, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A661.
Es ist das Ziel, nur schadstoffarmen Fahrzeugen die Einfahrt in die Umweltzone zu erlauben. Bundeseinheitlich werden vier Schadstoffgruppen für Fahrzeuge unterschieden. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Plakette und dürfen nicht in die Umweltzone einfahren. Gestaffelt nach Schadstoffausstoß erhalten Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 bis 4 eine rote, gelbe oder grüne Plakette.
Die Beschränkung der Kraftfahrzeuge wird in einem Stufenplan erfolgen:
Ab 1. Oktober 2008 dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Plakette (rot, gelb oder grün) in die Umweltzone einfahren.
Ab 1. Januar 2010 dürfen nur noch Fahrzeuge mit gelber oder grüner Plakette einfahren.
Ab 1. Januar 2012 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren.
Bürger können Anregungen zur Umweltzone formulieren
Aktuelle Meldungen zur Umweltzone Frankfurt
Meldung der IHK Frankfurt am Main vom 25.10.2006:
Pläne für Umweltzone in Frankfurt beschränken Wirtschaftsverkehr
Großes Unverständnis löst die aktuelle Debatte um eine stadtweite Umweltzone ab dem Jahr 2008 in der Frankfurter Wirtschaft aus. „Die Umweltzone würde es fast unmöglich machen, Waren oder Päckchen in Frankfurt auszufahren. Wenn der Liefer- und Wirtschaftsverkehr nicht mehr nach Frankfurt rein kommt, müssten die Transportunternehmen die Waren an der Stadtgrenze abstellen und die Kunden könnten dann selbst sehen, wie sie sie in ihre Läden bekommen. Das kann doch nicht wirklich im Interesse der Stadtpolitiker sein", kritisiert Michael König, Vize-Präsident der IHK Frankfurt am Main.
Weiter in der Meldung hier ...
Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Wiesbaden stellt seine Pläne für die Umweltzone Frankfurt am Main in seinem Aktionsplan 2005 vor.
Als Umweltzone wird ein, meist im Innenstadtgebiet liegender Raum bezeichnet, indem für bestimmte Fahrzeuge ein Fahrverbot ausgesprochen wird, um die Luftbelastung durch die Emission gesundheitsschädlichen Feinstaubs und Stickoxiden (beides sind Bestandteile von Autoabgasen) zu senken.
In diesem Zusammenhang sind auch die klimaschädlichen CO2-Emissionen zu erwähnen, für die jetzt auf freiwilliger Basis auch Klima-Vignetten zur CO2-Kompensation ausgestellt werden können. Informationen sind hier erhältlich.
<Link>Feinstaub/Umweltplakette kaufen
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