Eine Übersichtskarte der Umweltzone Freiburg finden sie hier.
Die Kernstadt (immerhin 28 km²) wird ab 1. Januar 2010 zur Umweltzone. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch mit einer Plakette versehene Fahrzeuge in diesen Bereich einfahren. Ab 1. Januar 2012 dürfen dann nur noch Fahrzeuge mit einer grünen und gelben Plakette einfahren.
Die Stadt macht die Einführung der Umweltzone davon abhängig, dass alle erforderlichen bundesrechtlichen Vorgaben erledigt sind.
Ausser den bundeseinheitlichen Ausnahmegenehmigungen sind noch keine weiteren Regelungen festgelegt.
Größe der Umweltzone: 28 km²
Bewohner der Umweltzone: 120.000 Personen
Start der Umweltzone: 01.01.2010:
Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette
2. Stufe der Umweltzone: 01.01.2012:
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette.
3. Stufe der Umweltzone: 01.01.2013
Grundsätzlich gilt: "Nachrüsten geht vor Ausnahmeregelung"
Nur, wenn der Einbau eines Schadstofffilters nicht möglich ist oder das bestellte neue Fahrzeug noch nicht geliefert wurde, erteilen wir Ausnahmegenehmigungen für maximal ein Jahr.
Für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2008 zugelassen werden, können Sie keine Ausnahmegenehmigung mehr beantragen.
Keine Ausnahmegenehmigungen erhalten Gäste, Besucherinnen und Besucher der Umweltzone, Besucherinnen und Besucher von Abendschulen, Vereinssport, Veranstaltungen und so weiter; Berufstätige mit regulären Arbeitszeiten zu den Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsbetriebe; Einkaufsfahrten und private Transportfahrten mit Kindern zu Sport und Freizeit.
Folgende Fahrzeuge dürfen die Umweltzone befahren und benötigen keine Ausnahmegenehmigung: