Die Landeshauptstadt Hannover veröffentlicht in ihrer Internetseite die folgende Übersichtskarte
Eine Möglichkeit zur Feststellung ob eine Adresse zur Umweltzone gehört oder nicht finden Sie hier:
Größe der Umweltzone: 50 km²
Bewohner der Umweltzone: ca. 218.000
Start der Umweltzone: 01.01.2008:
Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette
2. Stufe der Umweltzone: 01.01.2009:
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette
3. Stufe der Umweltzone: 01.01.2010:
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette
Zum Start innerhalb der Umweltzone zugelassene Fahrzeuge: keine Angaben
davon ohne Plakette: Keine Angaben
mit roter Plakette: keine Angaben
mit gelber Plakette: keine Angaben
mit grüner Plakette: keine Angaben
Welt-online berichtete (14. Januar 2008, 14:56 Uhr)
von Bruno Brauer
75 Prozent der Autos fahren mit Feinstaubplakette
Die in Hannover Anfang des Jahres eingerichtete Umweltzone wird von der Bevölkerung allem Anschein nach akzeptiert. Entgegen ursprünglichen Bedenken scheint auch der Einzelhandel in seinen Frieden mit den neuen Auflagen zu machen. Doch der ADAC bekräftigt seine Bedenken und will klagen.
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Die Kennzeichnungsverordnung, die die Vergabe der Plaketten regelt, sieht für bestimmte Fahrzeuge generelle Ausnahmen vom Fahrverbot vor. Dazu gehören u. a. mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Motorräder, Krankenwagen, Fahrzeuge, in denen Behinderte (mit den Merkzeichen „aG", „H" oder „Bl") fahren oder gefahren werden und Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung, z. B. Polizei und Feuerwehr.
Darüber hinaus wird die Stadt Hannover für weitere Fahrzeuggruppen generelle Ausnahmen vom Fahrverbot festlegen. Diese sind:
Weitere Ausnahmen werden von der Stadt Hannover nach § 1, Absatz 2 der Kennzeichnungsverordnung im Einzelfall bewilligt, um besondere Härten, die mit einem Fahrverbot verbunden sein können, zu vermeiden.
BewohnerInnen und Gewerbetreibende innerhalb der Umweltzone
Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung setzt in der Regel voraus, dass
Die Ausnahmebewilligung berechtigt den Antragsteller, sich mit dem Kfz frei innerhalb der Umweltzone zu bewegen.
Personen und Gewerbebetriebe außerhalb der Umweltzone
Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung setzt in der Regel voraus, dass
Die Bewilligung wird inhaltlich auf die erforderlichen Fahrten beschränkt, d. h. sie ist streckenbezogen.
Dieses sind beispielsweise Fahrten, die der Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen dienen oder Fahrten auf Grund spezieller Anlässe (z. B. Schwertransporte, Veranstaltungen). Darunter fallen auch Fahrten, die aus anderen (gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder beruflichen) Gründen erforderlich sind.
Weitere Ausnahmeregelungen für Personen / Gewerbebetrieben innerhalb und außerhalb der Umweltzone
Für gewerblich genutzte Fahrzeuge bei geringer Laufleistung (max. 2.000 km pro Jahr innerhalb der Umweltzone). Für privat genutzte Kraftfahrzeuge bei geringer Laufleistung (max. 500 km pro Jahr innerhalb der Umweltzone).
Für die Fahrten innerhalb der Umweltzone ist ein Nachweis zu führen. Bei Beantragung dieser Ausnahmeregelung erhält der Antragsteller von der Stadt Hannover entsprechende Vorgaben.
Die Einhaltung der Kilometerbegrenzung wird kontrolliert. Mit der Bewilligung erhält der Antragsteller die Auflage, das Fahrtenbuch nach Ablauf von sechs Monaten der Landeshauptstadt Hannover zur Prüfung zu übermitteln. Mit Überschreitung der zulässigen Laufleistung erlischt die Bewilligung.
Die vorgenannten Ausnahmebewilligungen werden längstens bis zum 31.12.2009 befristet. Für den Zeitraum ab 2010 wird nach der dann geltenden Rechtslage neu entschieden.
Eine kürzere Befristung der Ausnahme ist möglich bei:
| 20,- € | für die Einzelfahrt und für BezieherInnen von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung) |
| 60,- € | für streckenbezogene längerfristige Ausnahmen |
| 100,- € | für sonstige Ausnahmen |
Anträge
1. Bitte prüfen sie zunächst, ob für Ihr Fahrzeug die Zuteilung einer Plakette möglich ist, Sie bzw. Ihr Fahrzeug von der Kennzeichnungspflicht befreit ist oder eine der generellen Ausnahmen auf Sie zutrifft. Wir machen darauf aufmerksam, dass auch die Ablehnung eines Antrages gebührenpflichtig ist.
2. Anträge können schriftlich an die oben im Adressblock aufgeführte Adresse oder bei den Bürgerämtern gestellt werden.
3. Entsprechende Antragsformulare und weitere Informationen sind hier (PDF-Download - 379kb) und bei den Bürgerämtern der Stadt verfügbar.
4. Für EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung reicht als Einkommensnachweis eine Bescheidkopie. Die Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen ist nicht auszufüllen.
Informative Internetseite der Landeshauptstadt Hannover zur Umweltzone
Schonfrist in Hannover bis 30.04.2008
Bis 30.04.2008 gilt noch eine Schonfrist. Fahrer die ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung für ihr Fahrzeug in die Umweltzone Hannover einfahren werden bis zu diesem Zeitpunkt nur ermahnt. Das Bußgeld und der Punkt in Flensburg fallen erst ab 01.05.2008 an
Hannover führt Umweltzone zum 01.01.2008 ein.
Als erste Stadt Niedersachsens hat Hannover einen umfassenden Entwurf für einen Luftreinhalte-Aktionsplan vorgelegt, nachdem die niedersächsische Landesregierung diese Aufgabe den niedersächsischen Städten zum 1. April übertragen hat. Der Plan wird in den nächsten Monaten von den Ratsgremien beraten und beschlossen und umfasst insgesamt elf Maßnahmen, darunter am einschneidensten die Einrichtung einer Umweltzone für den ganzen Innenstadtring, in dem rund 220.000 Menschen wohnen.
Der Luftreinhalte-Aktionsplan enthält folgende Einzelmaßnahmen und Regelungen:
Darüber hinaus wird die Landeshauptstadt auf Antrag nach Einzelfallprüfung weitere Ausnahmegenehmigungen in Fällen erteilen, in denen das Fahrverbot in keinem angemessenen Verhältnis zum wirtschaftlichen Schaden für Kfz-Besitzer steht - und dies großzügig in der Startphase der Regelung.
Von der Umweltzone sind in Hannover nach dem Statistikstand vom 1. Januar 2006 theoretisch rund 15.000 Fahrzeuge älter als 16 Jahre betroffen. Da von ihnen jedoch viele bis Anfang 2008 mit Rußfiltern nachgerüstet (dafür gibt es einen Steuerlass in Höhe von 330 Euro) oder durch Neuwagen ersetzt sind, oder weil sie unter die Ausnahmeregelungen fallen, sind vom Fahrverbot absehbar weniger als 5.000 Fahrzeuge betroffen.
Ausnahmeanträge können bei den Bürgerämtern oder an die zentrale Stelle für Ausnahmegenehmigungen beim Bereich Umweltschutz, Prinzenstraße 4, 30159 Hannover (E-Mail: umweltzone@hannover-stadt.de ) ab 1.10.2007 gestellt werden.
Detailierte Informationen über die vorgesehenen Ausnahmeregelungen in Hannover finden Sie hier.
Ein Plan der Umweltzone Hannover steht beim Bundesumweltamt zur Verfügung.
Als Umweltzone wird ein, meist im Innenstadtgebiet liegender Raum bezeichnet, indem für bestimmte Fahrzeuge ein Fahrverbot ausgesprochen wird, um die Luftbelastung durch die Emission gesundheitsschädlichen Feinstaubs und Stickoxiden (beides sind Bestandteile von Autoabgasen) zu senken.
In diesem Zusammenhang sind auch die klimaschädlichen CO2-Emissionen zu erwähnen, für die jetzt auf freiwilliger Basis auch Klima-Vignetten zur CO2-Kompensation ausgestellt werden können. Informationen sind hier erhältlich.
<Link>Feinstaub/Umweltplakette kaufen
CO2/Klimavignette kaufen