umfassende Informationen zur Umweltzone Mühlacker finden sie auf der Internetseite der Stadt Mühlacker
Start der Umweltzone: 01.01.2009:
Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette
2. Stufe der Umweltzone: 01.01.2012:
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette
3. Stufe der Umweltzone: vorrausichtlich 01.01.2013
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette
vom Fahrverbot betroffene Fahrzeuge zum Start: 5% der Pkws, 12 % der Lkws
Folgende Fahrzeuge dürfen die Umweltzone befahren und benötigen keine Ausnahmegenehmigung:
Diese Regelung finden Sie im Anhang 3 der "Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge".
Mühlacker richtet Umweltzone zum 01.01.2009 ein.
Für Anfang 2009 ist eine Umweltzone für Mühlacker geplant und ab 01.01.2012 dürfen auch Fahrzeuge mit roten Plaketten nicht mehr einfahren. Für ganz Mühlacker? Nein, nur für einen Teil der Kernstadt, orientiert an der B-10-Ortsdurchfahrt. Denn an der Steigungsstrecke der Stuttgarter Straße (B 10) steht eine Mess-Station. Und diese belegt die Feinstaubbelastung. Nach einem Plan des Regierungspräsidiums erstreckt sich hingegen die Umweltzone auf die gesamte Mühlacker Innenstadt bis vor zur Osttangente. Eigentlich sollte die Umweltzone schon längst vorhanden sein, doch der Zeitpunkt ist verschoben worden. Einer der Gründe: Das Europäische Parlament versuchte die bisherige Richtlinie der EU-Kommission zu korrigieren.
Da der PM 10-Wert überwiegend in Europa nicht eingehalten werden kann, waren im Rahmen der Novellierung der europäischen Luftqualitätsrichtlinie mehrere Alternativen bezüglich des PM10-Wertes in der Diskussion. Eine davon war die Erhöhung der zulässigen Überschreitungen auf 55 Tage. Anfang Dezember 2007 wurde zwischen dem Europäischen Rat und dem zuständigen Umweltausschuss des Europäischen Parlaments ein Kompromiss zur Luftqualitätsrichtlinie erzielt. Rat und Parlament haben dem Kompromiss inzwischen zugestimmt. Die geltenden Grenzwerte sollen mit der neuen Richtlinie nicht berührt werden. D.h. auch die Grenzwerte für PM10 und NO2 bleiben unverändert. Ergänzend werden Möglichkeiten der Fristverlängerung bei Nichteinhaltung der Grenzwerte unter vorgegebenen Voraussetzungen eingeführt. Neu ist die Einführung von Regelungen für PM2,5. Nachfolgend wird auf zwei wesentliche Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen eingegangen:
Bei PM10 werden Fristverlängerungen von drei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie eingeführt werden, wenn die Grenzwerte aufgrund der lokalen Gegebenheiten, ungünstiger Witterungsbedingungen und Beiträgen aus dem Ferntransport überschritten werden. Allerdings müssen die Mitgliedsstaaten der EU nachweisen, dass alle angemessenen Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ergriffen wurden, um die Grenzwerte fristgerecht einzuhalten (Umweltministerium Baden-Württemberg).
Also: Es bleibt bei den 35 Überschreitungstagen.
Der Beginn der Fahrverbote wird auf 2008 vorgezogen.
Der Luftreinhalteplan für die Stadt Mühlacker sieht zur Verminderung der Stickstoffdioxidbelastung ganzjährige Fahrverbote in einer sogenannten Umweltzone vor. Vorgesehen war, diese in zwei Stufen nämlich in den Jahren 2010 und 2012 in Kraft treten zu lassen. Nachdem jedoch im Jahr 2006 durch Messungen auch Überschreitungen des geltenden Grenzwertes für Feinstaub PM10 festgestellt wurden, wird der Beginn der ganzjährigen Fahrverbote auf 2008 vorgezogen.
Als Umweltzone wird ein, meist im Innenstadtgebiet liegender Raum bezeichnet, indem für bestimmte Fahrzeuge ein Fahrverbot ausgesprochen wird, um die Luftbelastung durch die Emission gesundheitsschädlichen Feinstaubs und Stickoxiden (beides sind Bestandteile von Autoabgasen) zu senken.
In diesem Zusammenhang sind auch die klimaschädlichen CO2-Emissionen zu erwähnen, für die jetzt auf freiwilliger Basis auch Klima-Vignetten zur CO2-Kompensation ausgestellt werden können. Informationen sind hier erhältlich.
<Link>Feinstaub/Umweltplakette kaufen
CO2/Klimavignette kaufen