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Die Nachrüstung von Kfz der Schadstoffklasse 1

Achtung!

Nachrüstungen an ihrem Fahrzeug die zum Bezug einer besseren Plakette berechtigen bitte unbedingt von der Zulassungsstelle in Ihrem Fahrzeugschein nachtragen lassen, da nur dann eine entsprechende Plakette ausgestellt werden kann.

Auf Grund der ab dem 01.03.2007 in Kraft tretenden Plakettenverordnung werden für Benziner ohne Katalysator schwere Zeiten anbrechen. Auch PKW-Modelle, die nur über einen G-Kat aus Einbauten von 1985 bis etwa 1992 verfügen, sollten über eine Nachrüstung nachdenken. Ebenso alle Diesel mit der Schadstoff-Stufe Euro1 und schlechter.
Leider wird es nicht für jedes Fahrzeugmodell einen Nachrüstsatz geben. Auch die Wirtschaftlichkeit bei bereits hohen Kilometerleistungen sollte geprüft werden.
Der nachträgliche Einbau eines geregelten Katalysators kann sogar dazu führen, dass die beste, grüne Plakette erreicht wird, die der Schadstoffgruppe 4 entspricht. Allerdings muss dafür in der Regel ein finanzieller Aufwand für die Nachrüstung von 700-900 Euro plus dem Einbau in Kauf genommen werden.

Für die G-Kat-Modelle aus 1985 bis ca. 1990 mit dem Abgas-Standard "Euro 1" können ebenfalls Nachrüstlösungen sinnvoll sein. Diese basieren meist auf Upgrade-Kats, Mini-Kats und Kaltlaufreglern.
Der Anbieter der Nachrüstlösung sollte allerdings dem Käufer garantieren können, dass mit der Nachrüstung  die EG-Abgasrichtlinie 91/441/EWG erfüllt  wird und das Fahrzeug mindestens die Emissionsschlüsselnummer „14“ im KFZ-Schein eingetragen erhält.

Steuerlich kann die Nachrüstung von Diesel-PKW mit einem Rußpartikelfilter interessant sein. Wer im Zeitraum von Anfang 2006 bis Ende 2009 sein Fahrzeug nachrüstet oder bereits nachgerüstet hat, dem winkt eine Steuerbefreiung (siehe fertiger Gesetzentwurf) in Höhe von 330 Euro. Dies gilt aber nur für Diesel-PKW, die bis Ende 2006 zugelassen worden sind.

Der TÜV Nord wies jedoch kürzlich darauf hin, dass eine solche Nachrüstung wesentlich teurer werden kann als geplant. Falls das Auto älter als fünf Jahre ist oder die Kilometerleistung über 80.000 km liegt muß bei der 500 bis 700 € teuren Filternachrüstung auch der schon vorhandene Oxydations-Katalysatot ausgetauscht werden. Dies kostet dann weitere 300 €. Der Steuerbonus von 330 € je Nachrüstung bleibt aber immer gleich.



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Steuerförderung von Rußfiltern beschlossen

Die Berliner Morgenpost berichtet zur Steuerförderung für Rußpartikelfilter:
Die steuerliche Förderung von Diesel-Pkw mit nachgerüsteten umweltfreundlichen Rußpartikelfiltern ist beschlossene Sache. Nach zweijährigem Dauerstreit billigte der Bundestag gestern mit großer Mehrheit den Öko-Bonus, um die Feinstaubbelastung durch den Verkehr zu begrenzen. Das Gesetz sieht einen einmaligen Steuernachlass von 330 Euro für den nachträglichen Einbau eines wirksamen Filters rückwirkend vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009 vor.
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