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Umweltzone Tübingen - Was ist geplant?

Die Tübinger Umweltzone besteht seit 01.03.2008

Eine Karte der Stadt Tübingen finden sie hier.

Daten und Fakten

Größe der Umweltzone: km²
Bewohner der Umweltzone: Personen

Start der Umweltzone: 01.03.2008:
Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette

2. Stufe der Umweltzone: 01.01.2012:
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette

3. Stufe der Umweltzone: vorrausichtlich 01.01.2013:
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette

Lokale Ausnahmeregelungen und Besonderheiten

Am 1.3.2008 werden die Fahrverbote in den Umweltzonen Tübingen, Reutlingen, Stuttgart, Mannheim, Schwäbisch Gmünd, Leonberg, Ludwigsburg und Ilsfeld in Kraft treten. Dann dürfen dort nur noch Fahrzeuge fahren, die entweder eine Feinstaubplakette haben, die per Gesetz oder durch die jetzt veröffentlichte Allgemeinverfügung von den Verboten ausgenommen sind oder die eine besondere Ausnahmegenehmigung der unteren Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt haben.
Die Farbe der Plakette spielt zunächst keine Rolle, denn bis einschließlich 2011 können Fahrzeuge mit grüner, gelber oder roter Plakette in den Umweltzonen fahren. Ab 2012 gilt dies nur noch für gelbe und grüne Plaketten. Es gibt aber eine Reihe von Ausnahmen, die einigen besonderen Fahrzeugen und für bestimmte Fahrtzwecke das Befahren der Umweltzonen erlauben. So sind schon durch Gesetz ausgenommen:

  • Mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • Land-und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Zwei-und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „BI" nachweisen
  • Oldtimer (gem. § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen (rotes 07er oder H-Kennzeichen)
  • Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO (z.B. Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Müllfahrzeuge)
  • Fahrzeuge der Bundeswehr oder der NATO

Die landesweit einheitliche Allgemeinverfügung, die Mitte Januar 2008 von den unteren Immissionsschutzbehörden erlassen wurde, genehmigt weitere Ausnahmen. Das heißt, auch die folgenden Fahrten sind ohne Plakette zulässig:

  • Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern, insbesondere die Belieferung des Lebensmitteleinzelhandels, von Apotheken, von Altenheimen, Krankenhäusern und vergleichbaren öffentlichen Einrichtungen und von Wochen-und Sondermärkten.
  • Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen, insbesondere Fahrten zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen

Archiv

Fahrverbot in Tübingen ab 2008

Anfang des Jahres wird in Tübingen die "Umweltzone " realisiert. So appellierten Regierungspräsident Hermann Strampfer, Oberbürgermeister Boris Palmer und Landrat Joachim Walter jetzt in einer gemeinsamen Pressekonferenz, sich auf die kommenden Fahrverbote einzustellen und sich frühzeitig mit den Themen ,,Plaketten" und ,,Nachrüstung" zu beschäftigen.
Weiter im Bericht des "Kreis Tübingen Portals"

Umweltzone in Tübingen im ersten Halbjahr 2008!

Einfahrverbote in die Umweltzone Tübingen wird es ab Anfang 2008 geben. Ein genauer Termin ist noch nicht festgelegt. Mögliche regionale Ausnahmegenehmigungen, über die gesetzlichen hinaus und die dafür zu zahlenden Gebühren sind ebenfalls noch nicht festgeschrieben. Die Festlegungen sollen im Herbst erfolgen.

Die Begründung für die Verschiebung der ursprünglich früher vorgesehenen Einführung der Umweltzone finden sie hier.

18.10.2007 Lieber zeitig an die Umweltzone denken
Tübinger Behörden raten den Autofahrern, die demnächst dräuenden Fahrverbote nicht länger zu ignorieren


Dass im Frühjahr Fahrverbote für „alte Stinker" kommen, ist schon fast vergessen. Kaum jemand kümmert sich um die Nachrüstung seines rußigen Diesels.

 Im nächsten Frühjahr werden die Tübinger Kernstadt und ein Teil der Reutlinger Innenstadt Umweltzone. Wann genau? „Irgendwann in der ersten Hälfte von 2008", erklärte dazu Regierungspräsident Hermann Strampfer gestern bei einem Pressegespräch. Für etwa fünf Prozent der Autos im Kreis bedeutet das, dass sie in Tübingen nur noch auf den Durchgangsstraßen, auf dem Nordring und dem Hagellocher Weg fahren dürfen.

Im letzten Frühjahr erregte das Thema viele Autofahrer. Sie besorgten sich die Plaketten, die an der Scheibe kleben müssen, wenn man in eine Umweltzone hinein will. Seit Mai habe das Landratsamt aber keine mehr losbekommen, berichtete Landrat Joachim Walter. Für geschätzte 40000 Fahrzeuge im Kreis wurden noch keine beantragt. Walter bittet, sich doch bald um ein Wapperl zu kümmern. Einfachster Weg: Fünf Euro aufs KSK-Konto 3336111 überweisen und bei Verwendungszweck das Kennzeichen eintragen. Der Autobesitzer bekommt den Aufkleber zugeschickt.

Flaute ist auch bei den Werkstätten, sagte der Kfz-Sachverständige Claus Petersen. Es werde kaum noch nach Rußfiltern gefragt. Dabei kommt ein Großteil der gefährlichen Partikel aus dem Dieselauspuff. Laut Strampfer würden bei besserer Luft weniger Kinder Ohrentzündung bekommen und die Herz-Kreislauf-Erkrankungen zurückgehen. „Auch ein nur leichter Rückgang der Feinstaub-Belastung hat einen überproportionalen Gesundheitseffekt."

Einfach ist es für Fahrer von älteren Dieselautos aber nicht. Hersteller bieten für bis zu sieben Jahre alte Fahrzeuge Filter, die bis zu 90 Prozent des Drecks verbrennen, erklärte Petersen. Für Diesel, die bis zu zwölf Jahre alt sind, gebe es Nachrüstsysteme, die knapp die Hälfte herausholen. Die Lieferzeit beträgt bis zu sechs Monate, die Kosten (inklusive Einbau) reichten von 600 bis 900 Euro. Dafür bekommt der Besitzer einen Zuschuss von 330 Euro und einen höheren Wiederverkaufswert. Auch Tübingens OB Boris Palmer warb gestern für eine baldige Nachrüstung. Diesel ohne Filter würden „die Atemluft in unseren Städten völlig unnötig belasten".

Die Handwerker und Kleinbetriebe, die mit alten Diesel-Transportern unterwegs sind, werden von den Umweltzonen zunächst nicht berührt. Zwar sind unter den Kleinlastern immerhin 15 Prozent im Landkreis, die eigentlich nicht in den Umweltzonen fahren dürfen. Regierungspräsident Strampfer stellte aber in Aussicht, dass es dafür Ausnahmen gibt: „Da sollte jetzt niemand in Panik verfallen."

Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg, Schwäbisch Gmünd, Ilsfeld, Tübingen, Mannheim
Kein Fahrverbot vor 2008
Endgültige Entscheidung über Zeitpunkt fällt im Herbst
 
Stuttgart - Fahrern von Autos mit veralteter Abgastechnik droht vor 2008 kein Fahrverbot wegen Feinstaubs. Erst im Herbst will Baden-Württemberg festlegen, wann genau die Verbote für "alte Stinker" in den Umweltzonen kommen. Wenn sich der Bund an seinen Fahrplan halte, sei als neuer Termin der 1. Januar 2008 möglich, sagte Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) am Mittwoch in Stuttgart. Ursprünglich sollten die Verbote am 1. Juli in Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg (Kreis Böblingen), Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis) und Ilsfeld (Kreis Heilbronn) in Kraft treten.

Von der Verschiebung sind aber auch Tübingen und Mannheim betroffen, die eigentlich zum 1. November Umweltzonen mit entsprechenden Fahrverboten ausweisen wollten. Weil der Bund aber noch die technischen Anforderungen für Rußpartikelfilter festlegen muss, wurden alle Termine für 2007 verschoben. Ein Partikelfilter soll den Feinstaubausstoß um mindestens 30 Prozent senken.

Gönner warb ungeachtet der Verschiebung weiter für den Kauf von Umweltplaketten, die anzeigen, welche Schadstoffgruppe ein Fahrzeug hat. Autos der Schadstoffgruppe 1 seien von den Fahrverboten betroffen. Allerdings kündigte die Ministerin einen Ausnahmekatalog an. Dabei gehe es zum Beispiel um Regelungen für Oldtimer, Spezialfahrzeuge und um den Tourismus. "Klar ist, dass Nachrüstung vor Ausnahme geht", betonte Gönner.

Der Präsident des Städtetags, Ivo Gönner, forderte den Bund auf, die Ausnahmen bundesweit einheitlich zu regeln. Nur so könne ein Flickenteppich mit Länderregelungen verhindert werden. Notfalls werde es aber einen Katalog für Ausnahmen in Baden-Württemberg geben, kündigten der Städte-, der Gemeinde- und der Landkreistag an.

Der Einbau der Rußpartikelfilter wird rückwirkend zum 1. Januar 2006 mit einem einmaligen Steuerbonus von 330 Euro gefördert. Experten erwarten, dass die Förderung für eine Million Fahrzeuge im Land gewährt werden kann.

Der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg kritisierte, dass nunmehr nicht einmal mehr feststehe, ob die Umweltzonen im Land am 1. Januar 2008 ausgewiesen würden. Das sei ein "verheerendes Signal" und "eine Blamage erster Güte für die verantwortlichen Politiker", sagte Verbandssprecher Hans-Peter Mayer. Die Verantwortung trage vor allem Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD). "Die Umweltzonen sind nicht aus Jux und Tollerei geschaffen worden. Sie wurden von den Regierungspräsidien ausgewiesen, weil in den betreffenden Gebieten die Feinstaub-Grenzwerte an mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten worden sind", erklärte Mayer. Für die Gesundheit der Menschen sei schnelles Handeln nötig.

Stuttgarter Zeitung online 4.4.2007