Die Schlüsselnummern der Deutschen Umwelt-Plakette

In der Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette) sind von einem Fahrverbot alle Fahrzeuge betroffen, die nicht in die nachfolgenden Gruppen 2, 3 oder 4 eingeordnet werden können.

In der Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette) gehören ausschließlich PKW-Diesel mit den beiden letzten Ziffern der Schlüsselnummern 25-29, 35, 41 und 71. Dieselfahrzeuge mit PM Stufe 01 und den Schlüsselnummern 19, 20, 23 und 24, sowie mit PM Stufe 0 und den Schlüsselnummern 14, 16, 18, 21, 22, 34, 40, 77 werden ebenfalls in die Schadstoffgruppe 2 eingeordnet.

Zur Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) zählen ausschließlich Diesel-PKW mit den Schlüsselnummern 30, 31, 36, 37, 42, 44-52, 72. Mit PM Stufe 0 zusätzlich auch 28 und 29, sowie mit PM Stufe 1 die Nummern 14, 16, 18, 21, 22, 25-27 **), 34, 35, 40, 41, 71 und 77.

Zur Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) gehören Benzin-PKW mit den Emissionsschlüsseln 01, 02, 14, 16, 18-70, 71-75 *), 77; Diesel-PKW mit den Nummern 32, 33, 38, 39, 43, 53-70 und 73-75. Hierzu kommen Diesel-Fahrzeuge mit PM Stufen:
PM Stufe 1: 27 **), 49-52
PM Stufe 2: 30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70
PM Stufe 3: 32, 33, 38, 39, 43, 53-66
sowie alle Fahrzeuge mit PM Stufen 4 und 5.


*) Im Falle von Gasfahrzeugen nach Richtlinie 2005/55/EG (vormals 88/77/EWG)

**)  Pkw mit Schlüsselnummer "27" bzw. "0427" und der Klartextangabe "96/69/ EG I" mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 2.500 kg ist nach Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne Plakette zuzuteilen. Dies erfolgt dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Pkw die Anforderungen der Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält. Allen anderen Pkw mit der Schlüsselnummer "27" bzw. "0427", die die Anforderungen der Stufe PM1 einhalten, darf dagegen nur eine gelbe Plakette zugeteilt werden. Dies gilt im Allgemeinen für Pkw mit mehr als 6 Sitzplätzen und einem zGG von bis zu 2.500kg



Wer wissen will, ob er mit seinem Auto nach Einrichtung einer Umweltzone in den jeweiligen Innenstadtbezirk in Deutschland darf, kann dies anhand seiner Schlüsselnummern im KFZ-Schein und unserer Zuordnungstabelle erkennen.

In den ab 01.10.2005 ausgefertigten Deutschen Zullalassungs-Scheinen ist die Schlüsselnummer im Feld 14.1 zu finden.
In den Deutschen KFZ-Scheinen, ausgestellt vor diesem Datum, ist die Schlüsselnummer im Feld "zu 1" zu finden, am oberen Rand des Scheines. In jedem Fall sind die letzten beiden Ziffern hier entscheidend.

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Alle Deutschen Schlüsselnummern sind noch einmal im Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums im Heft 23 vom 15.12.2006 aufgelistet. Oder nutzen Sie unsere Zuordnungstabelle, um Ihre Plakettenfarbe herauszufinden.

Ausländische Fahrzeuge
Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die in deutsche Umweltzonen einfahren möchten, benötigen eine Deutsche Umwelt-Plakette. Der Gesetzgeber hat dies so vorgesehen. Die ausgebenden Stellen werden dann anhand der EG-Typgenehmigung die für das Fahrzeug festgelegte Plakette ermitteln. Da es sehr viele entsprechend verschiedene Fahrzeugscheine und Schlüsselnummern gibt, können diese hier nicht aufgelistet werden.
Es gibt für ausländische Fahrzeuge eine vereinfachtes Verfahren das sich nach dem Zulassungsjahr richtet.
Für Fahrzeuge die trotz älterem Zulassungsdatum die Voraussetzungen zur Eingruppierung in eine niedrigere Schadstoffgruppe erfüllen ist dies durch Vorlage einer Herstellererklärung (CEC) zu belegen.

Deutsche Umweltplakette kaufen für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge
Deutsche Umweltplakette kaufen für außerhalb von Deutschland zugelassene Fahrzeuge

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