Die Plaketten dienen zur Identifizierung der Fahrzeuge die in die Umweltzonen einfahren dürfen.
Schadstoffgruppe 1: Keine Plakette (schlechteste Schadstoffgruppe)Schadstoffgruppe 2: Rote Plakette
Schadstoffgruppe 3: Gelbe Plakette
Schadstoffgruppe 4: Grüne Plakette (bestmögliche Plakette)
Nein, nur wenn Sie das Fahrzeug ummelden, es also ein neues Kennzeichen bekommt, oder die Windschutzscheibe mit der alten Plakette zerstört wird benötigen Sie eine neue Plakette. Auf der Plakette ist zwingend das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs an dem sie klebt zu vermerken.
An die Windschutzscheibe rechts unten (von Innen gesehen). Nicht an die Heckscheibe und auch nicht auf das Nummernschild!
Die Plakette selbst erhalten Sie in Zulassungsstellen, Auto-Werkstätten, TÜV oder DEKRA. Einige Städte bieten die Plaketten auch zum Kauf in den Rathäusern oder den Bürgerbüros an. Sie können Ihre Umweltplakette natürlich auch bequem und ohne Fahr- und Zeitaufwand sofort von hier aus bei uns bestellen (http://www.umwelt-plakette.de/plakettenshop.php).
4. Fahrzeugeinstufung und Plaketten
"XY-OM 531" steht für ein fiktives amtliches Kennzeichen. Es soll verdeutlichen, dass in das weiße Kästchen auf der Feinstaubplakette das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen sein muss. Ohne Eintragung ist die Plakette ungültig. Die Plakette gilt nur für das Fahrzeug, welches das gleiche amtliche Kennzeichen hat wie auf der Plakette vermerkt. Die Eintragung wird von der Werkstatt oder der Zulassungsstelle vorgenommen. Die Plakette wird ohne Eintragung nicht ausgegeben.
Die Vorlage des Fahrzeugscheins oder einer Kopie davon ist ausreichend. Das Fahrzeug selbst muss nicht vorgeführt werden. Daher ist es auch möglich die Plakette sofort von hier aus bequem und ohne Fahr- und Zeitaufwand bei uns zu bestellen (http://www.umwelt-plakette.de/plakettenshop.php).
Kraftfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzellen) werden der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) zugeordnet. Auch sie benötigen eine Plakette um in eine Umweltzone einfahren zu dürfen.
Nein, nur vierrädrige Fahrzeuge benötigen eine Plakette.
Es kommt darauf an, wie es zugelassen wurde. Die meisten Quads und Trikes sind als "Motorrad" geschlüsselt und damit von der Verordnung ausgenommen. Für sie gilt weiterhin freie Fahrt. Das Gleiche gilt für Zulassungen als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Quads und Trikes mit einer PKW-Zulassung sind jedoch von der Verordnung betroffen.