<b>bestehende Umweltzonen</b> | |
01.01.2008 | Berlin, Hannover, Köln |
12.01.2008 | Dortmund |
01.03.2008 | Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch-Gmünd, Stuttgart, Tübingen |
01.08.2008 | Pleidelsheim |
01.10.2008 | Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Frankfurt/Main, Gelsenkirchen, Mülheim an der Ruhr, München, Oberhausen, Recklinghausen |
01.01.2009 | Bremen, Heilbronn, Herrenberg, Karlsruhe, Mühlacker, Pforzheim, Ulm |
15.02.2009 | Düsseldorf, Wuppertal |
01.07.2009 | Augsburg |
01.11.2009 | Neu-Ulm |
01.01.2010 | Bonn, Freiburg (Breisgau), Heidelberg, Münster, Pfinztal |
04.01.2010 | Osnabrück |
15.02.2010 | Neuss |
01.01.2011 | Krefeld |
01.03.2011 | Leipzig |
01.07.2011 | Markgröningen, Dinslaken |
01.09.2011 | Magdeburg, Halle (Saale) |
01.01.2012 | Freiberg am Neckar, Ingersheim, Urbach, Heidenheim |
01.01.2012 | Ruhrgebiet (Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dortmund, Duisburg,Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne, Herten, Mülheim (Ruhr) Oberhausen, Recklinghausen) |
01.10.2012 | Erfurt |
01.01.2013 | Ludwigsburg und Umgebung (Asper, Bietigheim-Bissigen, Freiberg a.N., Großingersheim, Kornnwestheim, Ludwigsburg, Markgröningen, Möglingen, Pleidelsheim,Tamm), Langenfeld, Remscheid, Mönchengladbach |
01.02.2013 | Wiesbaden |
01.02.2013 | Mainz |
02.04.2013 | Wendlingen |
01.07.2013 | Schramberg |
02.12.2013 | Leonberg/Hemmingen und Umgebung (Leonberg, Hemmingen, Ditzingen, Gerlingen, Korntal-Münchingen,Schwierberdingen) |
01.01.2015 | Offenbach |
01.01.2015 | Siegen |
01.11.2015 | Darmstadt |
01.02.2016 | Aachen |
01.04.2016 | Marburg |
01.06.2016 | Eschweiler |
<b>geplante Umweltzonen</b> | |
unbekannt | Regensburg |
Auf unseren Webseiten finden Sie allgemeine und regionale Informationen rund um das Thema Umweltzonen in Deutschland, zur Umweltplakette mit ihren Ausnahmeregelungen in Deutschland sowie eine Bestellmöglichkeit Ihrer Umweltplakette für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge erhalten Sie Ihre Plakette hier.
Green Zones bemüht sich dabei, Ihnen aktuelle Informationen objektiv und aktuell zur Verfügung zu stellen und Ihnen einen Überblick über die entsprechende Entwicklung in den deutschen Städten zu geben.
Da die regionalen Entscheidungen zur Einrichtung und Umsetzung der Deutschen Umweltzonen vor Ort von den jeweiligen Kommunen und Städten getroffen werden, sind die aktuellsten Informationen in der Regel auch dort beim Umweltreferat der Stadt oder in den lokalen Medien erhältlich.
Aus diesem Grunde haben wir Ihnen Berichte aus den regionalen Umweltzonen zusammengestellt, aus denen detailliertere und regionsspezifische Angaben aus den örtlichen Meldungen der jeweiligen Medien entnommen werden können.
Die Deutsche Umwelt-Plakette regelt also den Umgang mit dem Feinstaub, nicht aber die Belastung der Umwelt mit dem schädlichen Treibhausgas Kohlendioxid CO2.
Da sich Green Zones als Betreiber des Portals Umwelt-Plakette nicht nur dem Thema Feinstaub sondern mit seiner Schwestergesellschaft Climate Company vor allem auch dem Klimaschutz verschrieben hat, kann sich jeder Autofahrer in Deutschland und Europa auch ausführlich zum Treibhausgas CO2 und deren Wirkung informieren. Auf der Basis einer Klimaneutralität können die jeweiligen CO2-Emissionen eines Fahrzeuges kompensiert werden, um damit dem globalen Klimawandel durch Kauf von CO2-Zertifikaten gemäß dem Kyoto-Protokoll entgegenzuwirken. Damit darf die europäische Industrie die entsprechende Menge an CO2 nicht mehr ausstoßen bzw. werden internationale Klimaschutzprojekte gefördert.
Deutsche Umweltplakette kaufen für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge
Deutsche Umweltplakette kaufen für außerhalb von Deutschland zugelassene Fahrzeuge
Mehr Informationen zu CO2-Klimazertifikaten
Französische Umwelt-Plakette hier kaufern
Deutsche Umwelt-Plakette hier kaufern
Dänische Umwelt-Plakette hier kaufen
Belgisches REG-Certificate hier kaufen
Österreichische Umwelt-Plakette hier kaufern
Zur Gesamtübersicht aller Europäischer Plaketten hier
Detaillierte Informationen und zoombare Karten zu allen europäischen Umweltzonen.
Die jeweiligen gesetzlichen Umweltplaketten und Registrierungen erhalten Sie hier für: Frankreich, Deutschland, Dänemark, Belgien, Österreich
Österreichische Umweltzonen mit Plakettenpflicht! Informationen hier!
Ab dem 1. Januar 2015 benötigen alle Fahrzeuge der Klasse N (Nutzfahrzeuge) die durch die Umweltzonen in Österreich fahren wollen, die Österreichische Umweltplakette (Umwelt-Pickerl). Direkt zur Bestellung des Umwelt-Pickerl in deutscher Sprache
Austrian environmental zones with badges! Informations here!
Starting at January 1, 2015 all Vehicles of category N (Commercial Vehicles) will need the Austrian Environment-Sticker called Umwelt-Pickerl, if they want to pass through major Austrian environmental zones. Directly to order the Umwelt-Pickerl in english language
Dänische Umweltzonen mit Plakettenpflicht! Informationen hier!
Danish environmental zones with badges! Informations here!
Beispiel für Betrugsversuch:
Ein österreichischer Staatsbürger hat zwei Fahrzeuge auf Wechselkennzeichen zum Verkehr zugelassen. Einen PKW und ein Wohnmobil. Für den PKW würde er eine grüne Plakete erhalten, für das Wohnmobil würde er eine rote Plakette erhalten. Er besorgt sich mit den Daten des PKWs die grüne Plakette und verwendet sie missbräuchlich im Wohnmobil, also in jenem Fahrzeug, welches nur eine rote Plakette bekommen hätte.
Rechtslage und Konsequenzen:
Die Ausgabe der Feinstaubplaketten erfolgt gemäß § 5 KennzVO aufgrund der Angaben in den Fahrzeugpapieren. Dementsprechend stellt die zuständige Stelle die Feinstaubplakette für ein ganz bestimmtes Fahrzeug aus. Das gilt auch dann, wenn die Zuordnung mittels der Kfz-Kennzeichen ausnahmsweise nicht eindeutig ist. Diese Plakette ist eine Urkunde im Sinne des StGB. Indem jemand die Plakette in einem Fahrzeug anbringt, entsteht eine "zusammengesetzte Urkunde". Durch das Anbringen im falschen Fahrzeug (auch wenn es dasselbe Kennzeichen hat wie das richtige Fahrzeug) wird dem Aussteller der Feinstaubplakette (Urkunde) eine Aussage untergeschoben, die er nicht gemacht hat. Dies erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 StGB).
§ 267 Urkundenfälschung: (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.