Anbringung der Plakette am Fahrzeug

Die Anbringung der Umwelt-Plakette am Fahrzeug erfolgt in der Regel durch den Kunden selber.
Die Anbringung der Plakette erfolgt in jedem Fall im rechten Randbereich der Innenseite der Windschutzscheibe.
Empfohlen wird eine Anbringung gemäß Bild 1 auf der Beifahrerseite. Der Fahrer kann aber innerhalb der vorgenannten Vorgabe auch einen Klebeplatz wie im Bild 3 wählen.
Wichtig ist: Die Plakette muss gut zu sehen sein. Dadurch ergibt sich, dass eine Anbringung im oberen Bereich der Windschutzscheibe (Bild 2) in der Regel nicht in Frage kommt, da der zumeist vorhandene Grünkeil die Farbe der Plakette unkenntlicher erscheinen lässt.

Bild 1
Bild 2
Bild 3



Die Plakette wird nun zum Kleben wie folgt vorbereitet:
Die sich auf der farbigen Seite befindliche, doppelt halbmondförmige und durchsichtige Schutzfolie muss nach oben und nach unten jeweils vorsichtig abgezogen werden. Bild 4 und Bild 5.

Bild 4
Bild 5
Bild 6
Bild 7

Die nun auf der farbigen Seite klebende Plakette nur noch am Rand berühren (Bild 6). Sie wird nun innen rechts unten auf der Beifahrerseite auf die zuvor fettfreie und trockene Windschutzscheibe geklebt und gut angedrückt.

Achtung: Es sollte eine zweite Person von außen darauf achten, dass die Plakette gerade geklebt wird (Bild 7). Ein Ablösen und erneutes Ankleben ist nicht möglich, da dadurch die Sicherheitsoberfläche zerstört wird. Eine zerstörte Plakette ist zwar erneut klebbar, entspricht aber nicht mehr den Vorschriften.

Anschließend kann bei Bedarf die auf der Rückseite der Plakette befindliche Klebeanweisung ebenfalls abgezogen werden. Dies ist aber kein Muss.

Zusammengefasst: Die Anbringung erfolgt an der Windschutzscheibe so, dass die Umwelt-Plakette von aussen gut sichtbar ist, nicht das Sichtfeld des Fahrers beeinträchtigt, sich nicht im Grünkeilbereich befindet. Damit ergibt sich der empfohlene Platz von innen gesehen unten rechts, (Beifahrerseite) wie Bild 8 bzw. unten links von vorne außen gesehen (Bild 9).

Bild 8
Bild 9



Achtung: Bildrechte Bilder 1-9 siehe Impressum