Umweltplakette für deutsche Umweltzonen

Die deutsche Feinstaub Umweltplakette ist Pflicht bei der Einfahrt in grüne Umweltzonen.

Die Umweltplakette wurde am 01.03.2007 eingeführt und ist seit dem 01.01.2008 in den deutschen Umweltzonen für alle PKW, LKW und Busse Pflicht. Die Feinstaub-Plakette wurde je nach EURO Klasse in 3 verschiedene Farben, rot, gelb und grün, unterteilt. Stufenweise haben sich die Regeln der mittlerweile über 80 Zonen verschärft, sodass derweil in fast allen deutschen Städten nur noch die Einfahrt mit der grünen Umweltplakette erlaubt ist. Bei einer fehlenden Plakette wird eine Geldbuße in Höhe von 100 € erhoben. Seit 2018 kamen zusätzlich Diesel-Fahrverbots-Zonen hinzu, die ältere Diesel von bestimmten Strecken und Gebieten ausschließen. Hier reicht die grüne Umweltplakette nicht mehr aus.

Informationen über die Umweltplakette für Deutschland

Welche Plakette bekomme ich?

Um eine grüne Umweltplakette zu erhalten, muss der Mindeststandard für Diesel von Euro 4 (bzw. Euro 3 + Partikelfilter) und für Benzin von Euro 1 eingehalten werden.

 

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Folgende Fahrzeuge sind von den deutschen Umweltzonen betroffen und benötigen bei Einfahrt eine grüne Umweltplakette:

 

PKW, Wohnmobil (M1), Kleinbus (M2), Reisebus (M3), Kleintransporter (N1), LKW (N2), Schwerer LKW (N3)


Nicht betroffen sind Krafträder wie z.B. Motorräder oder auch Landwirtschaftliche- und Forstwirtschaftliche Maschinen.

Wie sieht die Umweltplakette aus?

Es gibt drei Umweltplaketten mit drei verschiedenen Farben: Rot, Gelb und Grün. Die Umweltplaketten haben einen Durchmesser von 80 Millimetern mit einer schwarzen Umrandung von 1,5 Millimetern Dicke. Die Ziffern der Plaketten (2,3, und 4) haben jeweils eine Höhe von 35 Millimetern und sind in der Farbe schwarz RAL 9005. Das Schriftfeld für das Kennzeichen ist 60 x 20 Millimeter groß und ist in der Farbe reinweiß RAL 9010 gehalten.

 

Die offizielle Farbe der roten Plakette lautet verkehrsrot RAL 3020.
Verkehrsgelb RAL 1023 ist die offizielle Farbe der gelben Plakette.
Die grüne Plakette hat die offizielle Farbe verkehrsgrün RAL 6024.

Welche Strafen kann ich bekommen?

Mit der Änderung des deutschen Bußgeldkataloges zum 09.11.2021 wurde festgelegt, dass für das Befahren einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette bzw. das Halten oder Parken in einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette eine Strafe auf 100 Euro erhoben wird.

 

Unter der Tatbestandsnummer 141621 ist dort geregelt, dass trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teilgenommen wurde. Zu dem Bußgeld von 100 Euro kommt noch ein Bearbeitungsendgeld von ca. 25 Euro hinzu.

Für Ausländer wichtig zu wissen:

Ab einer Geldbuße von 70 Euro oder mehr erfolgt gemäß der EU Richtlinie 2011/82 vom 25.10.2011 „zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ bei Nichtzahlung ein Vollstreckungsverfahrens im Heimatland, das bis zur Haftstrafe betrieben wird.

Gibt es Ausnahmen?

Die generellen Ausnahmen von der Plakettenpflicht in Deutschen Umweltzonen sind in der 35. BlmSchV geregelt. Demnach sind folgende Kraftfahrzeuge von der Kennzeichnungspflicht befreit:

 

1) mobile Maschinen und Geräte

2) Arbeitsmaschinen

3) Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

4) Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge*

5) Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz"

6) Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „BI" nachweisen

7) Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können

8) Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden

9) Zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt

10) Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen oder Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.

*Quads sind der Fahrzeugklasse L zugeordnet und benötigen daher auch keine Umweltplakette.

Wo brauche ich eine Umweltplakette?

Eine komplette Übersicht aller Städte findest du hier

Gibt es noch andere Umweltzonen und Plaketten in Europa?

Certificat qualité de l’Air Frankreich

Am 01.07.2016 wurde in Frankreich eine Umweltplakette mit der Bezeichnung Certificat qualité de l’Air eingeführt. Seit Juli 2017 müssen alle, auch ausländische Fahrzeuge, die in französischen Umweltzonen einfahren, eine gültige französische Vignette haben, welche für jede Fahrzeugkategorie verpflichtend ist. Die Vignette lässt sich in 6 Kategorien und Farben unterteilen, je nach dem Jahr der Zulassung, der Energieeffizienz und der Emission des Fahrzeuges. Die Certificat qualité de l’Air ist in allen festen, ständig gültigen Umweltzonen (ZFE/ZCR) und wetterbedingten, temporären Zonen (ZPA/ZPAd) gültig. Für eine fehlende Vignette gelten Geldstrafen von 68 - 375 €.

 

Mehr erfahren

Umwelt-Pickerl Österreich

In Österreich gilt seit dem 01.01.2015 die Umwelt-Pickerl-Pflicht für alle LKW der Klassen N1-N3. Die Umwelt-Pickerl gibt es in 6 verschiedenen Farben die für die jeweilige EURO-Klasse stehen.  Die erhältlichen Farben von EURO 1 bis 6 sind schwarz, rot, gelb, grün, blau und violett. Auf der Plakette sind die letzten 6 Ziffern der Fahrgestellnummer notiert, die Fahrzeugklasse und Kraftstoffart werden eingestanzt und zudem ist eine Kontrollnummer geprägt. Das Pickerl ist in derzeit sechs eingeführten Umweltzonen Wien, Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark, Tirol und das Burgenland gültig. Ein Verstoß gegen die Umwelt-Pickerl-Pflicht kann mit hohen Geldbußen bis zu 2.180 Euro geahndet werden.

 

Mehr erfahren

Registrierung Belgien

Registrierung Brüssel:
Ab dem 01.01.2018 gilt in Brüssel für alle 19 Gemeinden der Region eine Low Emission Zone (LEZ), die für eine Einfahrt eine rechtzeitige vorherige Registrierung vorschreibt. Die LEZ Brüssel ist ständig gültig, d.h. 24 Stunden und 7 Tage pro Woche, auch an Sonn- und Feiertagen. Die LEZ regelt den Zugang für die Fahrzeugkategorien LKW der Klasse N1, Busse der Klasse M2, M3 und PKW der Klasse M1. In den Jahren 2022 und 2025 werden die Zufahrtsberechtigungen für die Einfahrt in die LEZ weiter verschärft. Eine Kontrolle der Einhaltung der vorgeschriebenen Regeln erfolgt mit Hilfe von ANPR Kameras. Für jedes nicht registrierte Fahrzeug, welches außerhalb der Niederlande und Belgien zugelassen ist, wird eine Geldstrafe von 150 - 350 € erhoben. 

 

Mehr erfahren

Registrierung Antwerpen & Gent:
Die Region Flandern hat zwei Low Emission Zones (LEZ) eingeführt, für die vor einer Einfahrt eine Registrierung für jeden Fahrzeugtyp benötigt wird. Die Stadt Antwerpen hat am 01.02.2017 die gesamte Innenstadt sowie einen Teil des Stadtviertels Linkeroever als LEZ ausgewiesen. Seit dem 01.01.2020 wurde das gesamte Stadtzentrum von Gent zu einer LEZ und gleichzeitig wurde ein allgemeines Tempolimit von 30 km/h festgelegt. Eine Kontrolle der Einhaltung der vorgeschriebenen Regeln, die 24h am Tag und 7 Tage die Woche gültig sind, erfolgt mit Hilfe von ANPR Kameras.  Ein nicht registriertes Fahrzeug wird mit einer Geldbuße von 150 - 350 € bestraft.

Mehr erfahren

Stick'Air Vignette Schweiz

Die Stick'AIR Plakette ist für Genf.

 

Mehr erfahren

Registrierung Barcelona

Barcelona hat als bisher einzige spanische Stadt eine Registrierung mit Kameraüberwachung eingeführt, welche seit 2020 für Ausländer verpflichtend ist. Die nationalweit gültige Distintivo-Ambiental Plakette gilt hier nur für in Spanien zugelassene Fahrzeuge. Die Registrierung muss für alle Fahrzeugkategorien vorgenommen werden. An zahlreichen Stellen in den Umweltzonen sind Kameras positioniert und scannen vollkommen automatisiert jedes Fahrzeug. Dabei wird das Kennzeichen erfasst und mit einer Datenbank abgeglichen. Wird beim Abgleich festgestellt, dass man nicht hätte fahren dürfen, muss ein Bußgeld in Höhe von 200 - 1800 € bezahlt werden. 

 

Mehr erfahren

E-Plakette Deutschland

Am 25.09.2015 wurde das deutsche Gesetz zur Förderung der Elektromobilität beschlossen, um Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge mit zusätzlichen Vorteilen auszustatten. Dadurch können inländische E-Fahrzeuge (in Deutschland zugelassene Autos) ein eigenes spezielles E-Kennzeichen erhalten. Ausländische Fahrzeuge (alle nicht in Deutschland zugelassene Autos) können eine E-Plakette erwerben, damit auch diese die Vorteile und Bevorrechtigungen, wie z.B. das Befahren von Umwelt- und Busspuren und kostenloses Parken, in Deutschland nutzen können.

 

Mehr erfahren