Eine Umweltzone ist eine räumlich definierte Zone, in der Verkehr umwelt- und stadtverträglicher gestaltet werden soll. Zur Zielerreichung werden bestimmte Maßnahmen umgesetzt und/oder zur Einfahrt berechtigte Fahrzeugstandards festgelegt und überwacht.
Die Gründe für die Einrichtung von Umweltzonen sind meist:

  • Reduzierung der Schadstoffe (Feinstaub, Stickstoffdioxid)
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität der Städte
  • Unterstützung des Denkmalschutzes
  • Verminderung von Staus
  • Optimierung der Anlieferprobleme
  • Verbeserung der Qualität des öffentlichen Verkehrs
  • Unterstützung der Verkehrssicherheit

Zudem wird durch die Einrichtung von Umweltzonen nach Möglichkeiten gesucht, die negativen Auswirkungen des motorisierten Verkehrs in den Innenstädten zu reduzieren.



Umweltzonen werden vor allem dann von Städten, Kommunen und Gemeinden eingerichtet, wenn die Belastung von Feinstaub an mehr an 35 Tagen im Jahr die vorgeschriebenen Grenzwerte überschreitet. Das Konzept der Umweltzonen basiert auf der EU Richtlinie 96/62/EG.

Die europäische Umweltgesetzgebung hat mit der Rahmenrichtlinie 96/62/EG und zwei weiterer, sogenannter Tochterrichtlinien eine neue Grundlage für eine einheitliche Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität in Städten geschaffen. Die Umsetzung der Richtlinien in Deutsches Recht erfolgte durch Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 22. Verordnung zum BImSchG im Herbst 2002. In der Verordnung wurden die konkreten Grenzwerte für relevante Luftschadstoffe sowie Mess- und Beurteilungsverfahren festgelegt. Die Verordnung übernahm die europäischen Grenzwerte für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO), Benzol, Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub(PM10), die im Vergleich zu den früheren EU-Grenzwerten zum Teil deutlich verschärft wurden.