Die Umweltplakette/Feinstaubplakette - Umweltzonen und Schadstoffgruppen in Deutschland

Bereits seit dem 01.03.2007 wurden in Deutschland in Städten und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen erlassen. Voraussetzung war, dass diese durch die Stadt oder die Kommune zuvor besonders als Umweltzone gekennzeichnet worden sind. Die ersten Umweltzonen wurden zum 1. Januar 2008 in den Städten Berlin, Köln und Hannover eingerichtet. Nach Dortmund mit der Kleinumweltzone Brackeler Straße am 12.01.2008 folgten am 01.03.2008 die acht Baden-Württemberger Städte Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Mühlacker, Reutlingen, Schwäbisch-Gmünd, Stuttgart und Tübingen. Ab 2014 sind nun schon über 70 Umweltzonen eingerichtet.

Die besonders durch den Feinstaub gefährdeten Bereiche müssen durch das Zeichen  270.1 als "Umweltzone" gekennzeichnet sein. Auf dem dazu notwendigen Zusatzzeichen wird dann geregelt, welche Fahrzeuge mit welchen Umwelt-Plakettenfarben dort Zufahrt haben. Aufgehoben wird die Umweltzone durch das Zeichen 270.2.

Zeichen 270.1
Zusatzzeichen zu 270.1
Zeichen 270.2

Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht durchfahren, sonst drohen 80,00 € Bußgeld, auch wenn das Fahrzeug dies aufgrund seiner Emissionswerte dürfte. 

Aus diesem Grunde ist es allen Autofahrern anzuraten, sich über die Umweltplakette zu informieren und diese rechtzeitig zu erwerben, sofern sie in den nächsten Jahren in eine der immer zahlreicheren Umweltzonen einfahren möchten. Dies geschieht am einfachsten durch einen Blick in den Fahrzeugschein.
Zu welcher Schadstoffgruppe ein Auto gehört und welche der nachfolgend abgebildeten Umweltplaketten dieses erhalten kann, hängt von den dort ausgewiesenen zwei letzten Ziffern der Emissionsschlüsselnummer ab. 

Laut dem Bundesverkehrsministerium fallen bei Pkw's alle Fahrzeuge mit den Nummern 03 bis 13 in die Fahrverbots-Gruppe. Die Baujahre reichen dabei von 1992 bis 1997. Betroffen sind je nach technischer Ausstattung also auch Autos, die jünger als zehn Jahre sind.

Alle vorgenannten Maßnahmen dienen zunächst der Verbesserung der Luftqualität und der Reduzierung des Feinstaubes gemäß der entsprechenden EU-Leitlinie.
Die Deutsche Umwelt-Plakette regelt also den Umgang mit dem Feinstaub, nicht aber die Belastung der Umwelt mit dem schädlichen Treibhausgas Kohlendioxid CO2.
Hier kann eine Entlastung z. B. über ein Klima-Zertifikat erfolgen, wie es von Climate Company ausgegeben wird. Das Klima-Zertifikat bewirkt, basierend auf dem europäischen Emissionshandel, eine Verminderung des globalen Klimawandels.



Deutsche Umweltplakette kaufen für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge
Deutsche Umweltplakette kaufen für außerhalb von Deutschland zugelassene Fahrzeuge

Mehr Informationen zu CO2-Klimazertifikaten

Freie Fahrt für G-Kat, Dieselpartikel und LKW!

Änderung der Feinstaubverordnung!
Bei der Sitzung des Bundeskabinetts am Mittwoch, den 14.11.2007 wurde beschlossen, dass künftig auch Autos mit älteren Katalysatoren in Umweltzonen einfahren dürfen.
Demnach können Fahrzeuge nach US-Norm (G-Kat) sowie mit Dieselrußfilter nachgerüstete Autos der Euro-1-Abgasstufe und Lastwagen ebenfalls grüne Plaketten erhalten. Das Gesetz tritt zum 03.12.2007 in Kraft. Ab diesem Datum können die Plaketten nach Prüfung von Tüv oder Dekra ausgegeben werden.

Feinstaub Umweltplakette im Hörfunk Berlin

Die Climate Company Feinstaub Umweltplakette im Hörfunk:

Bernd und Siggi (1,44 MB)
Stress mit der Umweltzone (1,54 MB)
Chef und Huber in der Firma (1,54 MB)

Ab dem 15.10.2007 auf Jazzradio Berlin 101,9